Unterstützung in Notsituationen.

Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) beider Appenzell leistet im Sinne der Grundsätze der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung auf Gesuch hin finanzielle Überbrückungshilfe an bedürftige Personen und Familien im Kanton Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden. Die Unterstützungsbeiträge werden durch Spenden finanziert.
Die finanzielle Überbrückungshilfe SRK richtet sich an Menschen in der Schweiz, in deren Leben ein Ereignis eingetreten ist, das entweder ausserordentliche Kosten verursacht oder die Einnahmen plötzlich schmälert, sodass sie in eine ausserordentliche finanzielle Notsituation geraten sind. Das Ziel der finanziellen Überbrückungshilfe SRK ist, menschliches Leid und akute Notlagen zu lindern. Die finanzielle Unterstützung soll bei den Hilfesuchenden zu einer nachhaltigen Verbesserung ihrer Situation führen.
Sozialfachstellen oder Privatpersonen können mittels Gesuchformular einen Antrag für Überbrückungshilfe bei uns stellen. Einzureichen sind nebst dem Gesuch Unterlagen, aus denen die finanziellen und sozialen Aspekte ersichtlich sind.
Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail, Telefon oder Kontaktformular auf der Webseite. Wir werden Ihnen gerne das entsprechende Gesuchformular aushändigen.
Gesuche werden vertraulich behandelt.
Geschäftsstelle
SRK beider Appenzell
T 071 352 11 50
info@srk-appenzell.ch
Viele unserer Angebote werden über Spendengelder (mit-)finan- ziert und durch freiwillige Hel- ferinnen und Helfer ermöglicht. Helfen auch Sie uns, die Men- schen im den Kantonen Appen- zell zu unterstützen.