Patientenverfügung – damit Ihr Wille zählt.

Die Patientenverfügung kommt zum Einsatz, wenn Menschen durch Unfall oder Krankheit nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu äussern. Sie können darin schriftlich festhalten, welche medizinischen Behandlungen und Massnahmen Sie wünschen und welche nicht. Angehörige, Ärzteschaft und Personal werden durch diese schriftliche Regelung entlastet.

 

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Jede urteilsfähige Person kann für sich eine Patientenverfügung erstellen.
  • In der Patientenverfügung können Sie schriftlich / elektronisch festhalten, welchen medizinischen Behandlungen Sie zustimmen und welche Sie ablehnen, falls Sie nicht mehr selbst entscheiden können.
  • Achten Sie auf präzise und nachvollziehbare Formulierungen.
  • Mit den vertretungsberechtigten Personen bestimmen Sie, wer Ihre Patientenverfügung durchsetzt, wenn Sie selbst nicht entscheiden können. Falls Sie auf eine Vertretung verzichten, setzt das behandelnde Team Ihre Patientenverfügung bestmöglichst um.
  • Solange Sie urteilsfähig sind, können Sie Ihre Patientenverfügung jederzeit ändern oder widerrufen.
  • Sprechen Sie mit Ihren vertretungsberechtigten Personen über Ihren Willen.
  • Hinterlegen Sie Ihre Patientenverfügung an einem gut auffindbaren Ort, damit sie schnell gefunden werden kann. Sie können Ihre Patientenverfügung beim SRK Schweiz kostenpflichtig hinterlegen.
 
Weitere Informationen erhalten Sie unter diesem Link
Kontakt

Geschäftsstelle
SRK beider Appenzell
T 071 352 11 50
info@srk-appenzell.ch

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